Ver­kehrs­s­traf­recht

In eine Verkehrsstrafsache kann man bereits durch eine Nachlässigkeit schnell verwickelt werden. Derartige Verkehrsstrafverfahren sind oftmals existenzgefährdend, da die in Entziehung der Fahrerlaubnis droht.

Sofern Ihnen ein verkehrsrechtlicher Straftatbestand vorgeworfen wird, empfehlen wir Ihnen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden nur Pflichtangaben zu Ihrer Person abzugeben und sonst keinerlei Angaben zur Sache zu machen.

Sie sollten uns dann bereits im strafrechtlichen Vorverfahren mit der Strafverteidigung beauftragen, damit Sie sich eine polizeiliche Vernehmung als Beschuldigter ersparen.

Nach Akteneinsicht und Abstimmen einer Verteidigungsstrategie nehmen wir dann Kontakt mit der Staatsanwaltschaft auf. Ziel ist es bereits im Vorverfahren das Strafverfahren gegen Sie beispielsweise durch eine Einstellung zu Fall zu bringen.

Sollte es nach Einspruchseinlegung gegen einen Strafbefehl oder nach Anklageerhebung zu einer Hauptverhandlung vor Gericht kommen, stehen wir Ihnen als erfahrene Strafverteidiger mit höchstem Einsatz zur Seite.

Bei den Verkehrsstraftaten geht es zumeist um Beleidigung, fahrlässige Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung, Straßenverkehrsgefährdung, fahrlässige Tötung, Trunkenheit im Straßenverkehr und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Die Rechtsfolgen reichen im Falle einer Verurteilung von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe, Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis mit langandauernder Sperrfrist und entsprechenden Eintragungen in Bundeszentral- sowie Fahreignungsregister.

In verwaltungsrechtlicher Hinsicht droht ein Vorgehen der Fahrerlaubnisbehörde zwecks Überprüfung Ihrer Fahreignung und in zivilrechtlicher Hinsicht bei diversen Straftatbeständen Regressforderungen des Versicherers.