Per­so­nen­scha­den­re­gu­lie­rung

Wenn Sie bei einem Unfall verletzt worden sind, kümmern wir uns um eine erfolgreiche Regulierung Ihres Personenschadens.

Bei schweren Verletzungen handelt es sich oftmals um langjährige Mandatsverhältnisse, da erst nach Eintritt von Beschwerdefreiheit und/oder Abschluss der ärztlichen Heilbehandlung etwaige unfallbedingte Dauerschäden feststehen und Schadenspositionen wie beispielsweise das Schmerzensgeld abschließend beziffert werden können.

Wir machen daher bereits im Vorfeld gegen den Schädiger bzw. gegen dessen Versicherung angemessene Schmerzensgeldvorschusszahlungen geltend.

Im Falle eines unfallbedingten Personenschadens sind dann auch weitere Schadenspositionen wie Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall bzw. Erwerbschaden, Heilbehandlungskosten, vermehrte Aufwendungen usw. geltend zu machen.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sowohl bei leichten als auch bei schweren Personenschäden setzen wir das Maximum an berechtigten Ersatzansprüchen außergerichtlich und erforderlichenfalls auch gerichtlich für Sie durch.