Fahr­er­laub­nis­recht

Wer im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, braucht hierzu eine gültige Fahrberechtigung. Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann für den Betroffenen sehr einschneidend und auch existenzgefährdend sein.

Im Fahrerlaubnisrecht geht es um die Neuerteilung der Fahrerlaubnis, die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug und die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Die Verwaltungsbehörde ist zur Entziehung der Fahrerlaubnis ermächtigt, wenn sich deren Inhaber wegen körperlicher, geistiger oder charakterlicher Mängel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist.

Besonderheiten gelten bei dem Führerschein auf Probe. Hier wird auf den Fahranfänger bei Verfehlungen früher Einfluss genommen als bei anderen Führerscheininhabern.

Verurteilungen wegen Verkehrsdelikte werden in das Fahreignungsregister eingetragen. Der Fahrerlaubnisinhaber durchläuft bei Eintragungen ein 3-stufiges Modell nach dem Punktesystem, welches bei einer Ermahnung beginnt, über eine Verwarnung führt und letztendlich ab Erreichen von 8 Punkten zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt.

Wir helfen Ihnen, im Besitz Ihrer Fahrerlaubnis zu bleiben, die Fahrerlaubnis neu erteilt zu bekommen und die Entziehung der Fahrerlaubnis abzuwenden.